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   BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 7/94   

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https://dejure.org/1996,2020
BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 7/94 (https://dejure.org/1996,2020)
BAG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 8 AZR 7/94 (https://dejure.org/1996,2020)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 8 AZR 7/94 (https://dejure.org/1996,2020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan, der anläßlich der "Neustrukturierung bzw. Schließung" einer Forschungseinrichtung, in der der Arbeitnehmer beschäftigt war, abgeschlossen wurde - Vorliegen eines wirksamen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindungsanspruch aus Sozialplan - Forschungseinrichtung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Art. 38, Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 2, 3, Nr. 15; BPersVG/PersVG-DDR §§ 73 Abs. 1, 75 bs. 3 Nr. 13; BetrVG §§ 88, 112; GG Art. 20 Abs. 1
    Kein Anspruch auf Abschluß eines Sozialplans bei gesetzlicher Befristung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen der Schließung von Forschungseinrichtungen der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 731
  • BB 1996, 2304
  • DB 1997, 1087
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 7/94
    Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete aufgrund von Art. 38 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 EV nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteile vom 19. Dezember 1991 und 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 u.a. - BVerfGE 85, 360 -) am 31. Januar 1992.

    Er hält sie aber mit dem Bundesverfassungsgericht zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes im Grundsatz für verfassungsrechtlich gerechtfertigt (BVerfG Urteile vom 19. Dezember 1991 und 10. März 1992, aaO).

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 7/94
    In jedem Falle kommt es nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmer, sondern auf den aus dem Verhalten des Arbeitgebers zu schließenden Willen an (BAG Urteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 11, 111 der Gründe).

    Selbst in der Privatwirtschaft kann die Erklärung des Arbeitgebers, die zu einer nichtigen Betriebsvereinbarung geführt hat, nur ausnahmsweise in ein entsprechendes Vertragsangebot an die Arbeitnehmer umgedeutet werden, nämlich wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß der Arbeitgeber sich unabhängig von der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsform binden wollte (BAG Urteil vom 24. Januar 1996, aaO).

  • BVerwG, 19.12.1991 - 6 P 30.91

    Wiedervereinigung - Forschungsinstitute der DDR - Initiativrecht bei Aufstellung

    Auszug aus BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 7/94
    "Nach dem BPersVG/PersVG-DDR konnten rechtswirksam keine Sozialpläne zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen infolge der gesetzlichen Befristung der Arbeitsverhältnisse gemäß Art. 38 Abs. 3 Satz 1 Einigungsvertrag abgeschlossen werden (im Anschluß an BVerwG Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 6 P 30.91 - BVerwGE 89, 286).«.

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluß vom 19. Dezember 1991 (- 6 P 30.91 - BVerwGE 89, 286 = AP Nr. 18 zu Art. 20 GG) entschieden.

  • BAG, 30.10.1986 - 6 AZR 253/82

    Wirksamkeit eines Dienststrafbescheides über die Versetzung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 7/94
    Nur soweit dies nicht geschieht, ist die Dienstvereinbarung als Regelungsinstrument auf betrieblicher Ebene möglich (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1986 - 6 AZR 253/82 - BAGE 53, 247, 250 = AP Nr. 1 zu § 74 LPVG Berlin, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.1960 - VII P 8.59

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Änderung des Dienstplanes für die

    Auszug aus BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 7/94
    Soweit sie gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen sind, sind sie unzulässig und rechtsunwirksam (für § 73 Abs. 1 Satz 1 BPersVG: BVerwG Beschluß vom 16. Dezember 1960 - VII P 8.59 - BVerwGE 11, 307, 308; Grabendorff u.a., BPersVG, 8. Aufl., § 73 Rz 2; Lorenzen, BPersVG, Stand Februar 1996, § 73 Rz 14; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 73 Rz 2, 14 f.; Altvater u.a., BPersVG, 3. Aufl., § 73 Rz 2; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 73 BPersVG Rz 2 f., 6 f.).
  • LAG Brandenburg, 04.04.1997 - 5 Sa 541/96

    Zahlung einer Abfindung nach Künidugng aufgrund Dienstvereinbarung in der DDR

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  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 433/98
    Auch der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese Frage in seinem Urteil vom 18. Juli 1996 (- 8 AZR 7/94 - AP Nr. 5 zu Art. 38 Einigungsvertrag) ausdrücklich offen gelassen.
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